Die einfache & günstige WEEE-/ElektroG-Systemlösung

WEEE_back_de
energysavingbulb_back_text_de
ElektroG_back-de
rohre_back_text_de
LEDbulb_back_text_de
EAR_back_de
luminaires_back_text_de
exlogo_back

DAS PROBLEM

Was ist WEEE?

Die europäische WEEE-Direktive [Waste Electrical and Electronic Equipment] regelt seit 2003 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten. Sie bildet den regulatorischen Rahmen für die konkrete Handhabung in den EU-Staaten. Aufgrund der Abhängigkeit von lokalen Rücknahme- und Verwertungsstrukturen, gibt es keine europaweite Umsetzung der WEEE-Richtlinie. Jedes Mitgliedsland der EU hat daher seine eigene Gesetzgebung zur Elektroschrott-Entsorgung, für die jeweils eine individuelle Konformitätslösung erforderlich ist.

Was ist das Elektrogesetz?

Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der WEEE-Direktive. Es trat im Jahr 2005 in Kraft und wurde zwischen 2015 und 2018 novelliert. Dem zentralen Verursacherprinzip folgend, legt es vor allem dem Erstinverkehrbringer von neuen Elektro(nik)geräten umfangreiche Anforderungen und Pflichten auf, darunter vor allem die volle Kostenübernahme für die Rücknahme und Entsorgung. Zuständig als Gemeinsame Stelle ist die Stiftung EAR®. Der Novellierung von WEEE2 folgend, beinhaltet das ElektroG2 wichtige Anpassungen hinsichtlich der betroffenen Produkte, der Kategorisierung und neuer Rücknahmeangebot für Altgeräte.

Wer muss handeln?

  • Hersteller: Produzenten von Elektrogeräten in Deutschland,
  • Importeure: Wiederverkäufer, die Elektrogeräte nach Deutschland einführen und erstmalig hier auf den Markt bringen,
  • OEM-Hersteller: Anbieter, die auf Elektrogeräten ihre Marke aufbringen und in Deutschland verkaufen,
  • “Distance Seller”: Nationale und internationale Unternehmen, die direkt an private Endverbraucher in der EU verkaufen, z.B. über das Internet,
  • Händler: Wiederverkäufer, die nicht ordnungsgemäß registrierte Elektrogeräte im Sortiment haben (Vertreiberregel).

Welche Produkte sind betroffen?

ProduktkategorieBeispiele
1: WärmeüberträgerKühlschränke, Gefriergeräte, Wäschetrockner mit Wärmepumpe, Klimageräte, Ölradiatoren
2: Bildschirme & MonitoreFernseher, Monitore, Touchpanels, Laptops, Tablets, digitale Fotorahmen
3: LampenGasentladungslampen, Energiesparlampen, Neonröhren, LED-Lampen, UV-Lampen
4: Großgeräte (größer 50 cm)
Backöfen, Spülmaschinen, Fitnessgeräte, Dunstabzugshauben, elektrische Möbel, große Leuchten, große elektrische Werkzeuge
5: Kleingeräte (bis 50 cm)Mikrowellen, Toaster, Kaffeemaschinen, kleine elektrische Werkzeuge, Lautsprecher, HIFI-Elektronik, Messgeräte, Leuchtschuhe, Taschenlampen
6: Kleine IT- und Telekomgeräte (bis 50 cm)Mäuse, Tastaturen, PCs, Router, Telefone, Chipkarten, Mobiltelefone, Festplatten, Navigationsgeräte, kleine Drucker

Was ist zu tun?

Der Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer muss die Konformität [Product Compliance] seiner Produkte entlang der folgenden drei Kategorien sicherstellen, bevor er diese erstmalig in Deutschland anbieten und verkaufen kann:

No Compliance – No Market!

Welche Strafen drohen?

  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbskontrolleure
  • Bußgelder bis zu EUR 100.000 pro Einzelfall
  • Vertriebsverbot bis zur Nachbesserung der Product Compliance
  • Rückruf der betroffenen Produkte
  • Gewinnabschöpfung von Verkaufserlösen
  • Übertragung des Risikos dieser Strafen auf Händlerkunden [Vertreiberregel]

DIE LÖSUNG

Ex-WEEE® – Alles aus einer Hand

Die Komplexität des deutschen Elektrogesetzes und die komplizierte Handhabung stellen betroffene Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Eine eigene Lösung muss ein Vielzahl von Anforderungen und Verpflichtungen abdecken. Es gibt viele verschiedene Ansprechpartner, Lieferanten und Kostenstellen. Dies alles bindet viel Zeit und verursacht hohe Kosten. Hinzu kommt, dass die finanziellen Aufwände kaum verbindlich im Voraus zu kalkulieren sind. Fehler bei der Umsetzung und die Dynamik der Rahmenbedingungen bergen ein hohes Risiko für Hersteller und Händler. Ex-WEEE® bündelt Leistungen für alle Anforderungen aus dem deutschen Elektrogesetz in einer Komplettlösung:

FAQ

Derjenige der erstmalig Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland “in Verkehr bringt”, also beispielsweise verkauft, vermietet oder verschenkt. Wer als Händler solche Produkte ohne Registrierung anbietet, kann genauso bestraft werden, wie ein Hersteller.
Spätestens, wenn ein Elektro- oder Elektronikgerät erstmalig in Deutschland in Verkehr gebracht wird, muss die Registrierung aktiv sein. Sogar das Anbieten in Katalogen, im Internet oder auf Messen darf nicht mehr ohne WEEE-Registrierungsnummer erfolgen!
Nein, jeder Erstinverkehrbringer muss seinen Anteil der in Verkehr gebrachten Produkte unter der jeweiligen Marke und Geräteart registrieren.
Ja. Keinesfalls genügt es, nur mit einer einzigen Registrierung die WEEE-Registrierungsnummer zu erlangen, wenn noch weitere Marken oder Gerätearten in Verkehr gebracht werden.
Nein! Je nach Vertriebsweg müssen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten, aber auch in vielen anderen Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft wie Schweiz oder Norwegen, eigene Konformitäts- und Rücknahmelösungen für WEEE-relevante Produkte einrichten. Sprechen Sie uns an, um Ihre konkreten Anforderungen zu bestimmen.
Wie alle Abfall-relevanten EU-Direktiven, wurde auch die WEEE-Richtlinie national veranlagt, d.h. jedes Mitgliedsland der Europäischen Union hat seine eigene entsprechende Gesetzgebung und Rücknahmesituation. Im Markt treten zwar Anbieter von sogenannten “paneuropäischen Rücknahmesystemen” auf. In der Praxis existiert jedoch bisher keine EU-weite WEEE-Rücknahmelösung für PV-Module (und es ist zweifelhaft, ob es je eine solche geben wird).

KONTAKT

Ihre Nachricht an uns

ex-weee_logo_full

 

contact_DE